Mit einer Patientenverfügung erklären Sie, dass bestimmte medizinische Maßnahmen und Behandlungssituationen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Tritt eine Lebenssituation ein, in der es Ihnen nicht möglich ist über medizinische Behandlungen oder Versorgung selbst zu entscheiden, sind sowohl die behandelnden Ärzte, sowie die von Ihnen bestimmten VertreterIn (Betreuer / Bevollmächtigter) an die Patientenverfügung gebunden.

In einer Patientenverfügung legen Sie beispielsweise detailiert fest:

  • die genauen Voraussetzungen für die Gültigkeit der Patientenverfügung
  • welche Lebens- und Betreuungssituationen gelten
  • wer für die Durchsetzung der Patientenverfügung verantwortlich ist

Liegt keine Patientenverfügung vor oder ist Ihre Willenserklärung zu unkonkret, entscheiden die VertreterIn gemeinsam mit den Ärzten unter Berücksichtigung Ihres mutmaßlichen Willens über die Behandlungen. Besteht zwischen VertreterIn und Ärzten Uneinigkeit über Ihre Willensbekundung, muss der VerteterIn die Erlaubnis eines Betreuungsgerichts einholen. Der
§ 1901a BGB legt die Rahmenbedingungen für eine Patientenverfügung fest.

  • Wann und für wen ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
  • Ich kenne mich mit medizinischen Fachbegriffen nicht aus - wie soll ich meine Wünsche erklären?
  • Wie oft soll eine Patientenverfügung erneuert werden?
  • Ist eine mündliche Patientenverfügung gültig?
  • Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?
  • Patientenverfügung vom Notar, oder kann ich sie selber festlegen?
  • Wieviel kostet eine Patientenverfügung?

Bedenken Sie auch, dass Sie Ihre Patientenverfügung meist in guten Zeiten erstellen. Zu diesem Zeitpunkt ist für viele die Realität im Krankheitsfall schwer vorstellbar. Mündliche Absprachen mit Personen Ihres Vertrauens (Vorsorgebevollmächtigte/r) sind für eine Behandlungsentscheidung genauso bindend wie in Schriftform. Nehmen Sie sich in regelmäßig Abständen die Zeit, miteinander Ihre Wünsche und Vorstellungen zu besprechen.

Sicherlich haben auch Sie noch viele Fragen zu einer Patientenverfügung. Unser Team informiert Sie gerne.

Wir bitten um schriftliche oder telefonische Terminvereinbarung.