Trauertreff in Nordkirchen
Erstmals nach dem Lookdown findet der Trauertreff am
26.08.2020 von 15:00-16:30 Uhr in der Seniorenbegegnungstätte am Mauritiusplatz statt.
Wir bitten um telefonische Anmeldung unter: 0 15 25/26 15 552
Infotag "Alt werden in Olfen"
In Kooperation mit der Stadt Olfen veranstaltet MiO (Miteinander in Olfen) einen Informationstag zum Thema "Alt werden in Olfen".
Ob Seniorentreffs, Nachbarschaftshilfen oder Betreutes Wohnen, Olfens Angebote sind weitreichend und tagefüllen rund ums ganze Jahr.
Zu Hause ist
- ... wo wir unseren Alltag erleben,
- ... wo wir Aktivitäten starten,
- ... wo wir liebe Menschen treffen,
- ... wo wir Ruhe finden,
- ... wo wir Geborgenheit erfahren.
Sie sind interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihr Kommen am:
Termin auf unbestimmt verschoben
Charta - Selm ist Spitzenreiter
Selm/Olfen/Nordkirchen.
Mit der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen" startete im Jahr 2008 ein Projekt, das die Palliativ-Versorgung und die hospizliche Begleitung sterbenskranker Menschen vom Rand der Gesellschaft mehr zur Mitte hin bewegen soll. Mittels fünf Leitsätzen werden Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe festgeschrieben. Hierdurch soll die Versorgung verbessert und ein würdevolles, selbstbestimmtes Sterben gewährleistet werden. Immer im Mittelpunkt steht dabei der betroffene Mensch. Mit seiner Unterschrift kann jeder bekunden, dass er sich im Sinne der Charta für die Verbesserung der Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie deren Angehörigen einsetzt. Über 25.000 Menschen in Deutschland haben die Charta zur Betreuung sterbender Menschen unterzeichnet. Verschwindend wenige, gemessen an der Gesamtbevölkerungszahl von Deutschland. Allerdings stammen etwa 1.600 Unterschriften davon aus Selm, Olfen und Nordkirchen.
Von Sabine Geschwinder
Die meisten Menschen würden wohl folgenden Satz unterschreiben:
„Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen.“
Das Interessante ist, sie könnten diesen Satz sogar unterschreiben. Aber sie tun es nicht. Der Satz ist der erste Leitsatz der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland. Also einer Vereinbarung. „Allein dieser erste Leitsatz müsste eigentlich selbstverständlich sein“, sagt die Hausärztin Dr. Antje Münzenmaier.
Die Charta hat insgesamt 5 Leitsätze*
1. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen.
2. Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung.
3. Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine angemessene, qualifizierte und bei Bedarf multiprofessionelle Behandlung und Begleitung.
4. Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, nach dem allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse behandelt und betreut zu werden.
5. Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, dass etablierte und anerkannte internationale Empfehlungen und Standards zur Palliativversorgung zu seinem Wohl berücksichtigt werden.
*die Grundsätze sind noch weiter ausformuliert, wir geben an dieser Stelle aber jeweils den ersten Satz wieder. Der vollständige Wortlaut der Charta findet sich auf der Seite www.charta-zur-betreuung-sterbender.de
2007 wurde der Grundsatz für die Charta in Budapest gelegt, die European Association for Palliative Care (EAPC) wollte damit dafür sorgen, dass die Betreuung für Sterbende besser wird. 2010 haben sich dann 50 Institutionen aus 18 Ländern auf die Grundsätze geeinigt.
Ausbildung zu/m/r SterbebegleiterIn
Möchten Sie ehrenamtliche SterbebegleiterIn werden? Dann freuen wir uns auf Sie!
Vorkenntnisse für eine Ausbildung zum SterbebegleiterIn ist nicht erforderlich.
Aufgabenbereiche:
Als ehrenamtliche SterbebegleiterIn verschenken Sie Zeit:
- für persönliche Gespräche
- zum Zuhören
- für Gefühle, Ängste und Sorgen
- für kleine Unternehmungen
- zur Entlastung von An-/Zugehörigen
Die Ausbildung:
In einem Befähigungskurs der ca. 80 theoretisch und praktische Stunden umfasst, erfahren und lernen Sie alles, was Sie für Ihre Tätikgeit als SterbebegleiterIn brauchen.
Kosten für den Befähigungskurs:
Die Kosten für den Befähigungskurs zu/m/r SterbebegleiterIn betragen 120 Euro. Darin sind Verpflegungskosten für die Tagesveranstaltungen enthalten. Fachbezogene Schulungsunterlagen werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Erstattung des Kursbetrages von 100 Euro ist nach einer einjährigen ehrenamtlichen Mitarbeit in unserer Hospizgruppe möglich.
Bereits ausgebildet:
Seit 2013 nahmen in 5 erfolgreich druchgeführten Befähigungskursen 33 Teilnehmer teil. Als ehrenamtlich/e/r SterbebegleiterIn unterstützen davon ca. 24 Personen heute unsere Hospizgruppe. Insgesamt sind derzeit ca.45 Personen aktiv als ehrenamtlich/e/r BegleiterIn im Einsatz.
Der nächste Befähigungskurs zum Sterbebegleiter wird vorraussichtlich 2024 stattfinden.
Hospiz macht Schule
Dieses Projektangebot richtet sich an Grundschulen für die 3. und 4. Klassen.
Unsere BegleiterInnen sind speziell für das Projekt "Hospiz macht Schule" geschult.
Am Anfang steht ein Elternabend, bei dem die Inhalte der Projektwoche den Eltern vorgestellt werden und Fragen gestellt werden können.
Mit diesem Projekt werden den Kindern die Themen Sterben, Tod und Trauer kindgerecht nahe gebracht.