Sinnlos, das Sterben zu verleugnen.
Wer dem Tod nicht ins Auge sieht, verdrängt das Leben, geht den Fragen aus dem Weg, die das Leben stellt.

Auswahl der Hospizpatienten

Alle in Frage kommenden Personen werden zunächst durch einen Mitarbeiter des Hospizteams zu Hause oder im Krankenhaus besucht. In persönlichen Gesprächen mit dem Kranken, seiner Familie oder den Angehörigen und den Ärzten versucht man sich ein Bild von der Krankheit und der Verfassung des potentiellen Hospizbewohners sowie seines sozialen Umfeldes zu machen. Grundsätzlich kommen für das stationäre Hospiz nur unheilbar Kranke in Betracht, deren Lebenserwartung durch den Fortschritt der Krankheit eindeutig begrenzt ist. Als entscheidendes Kriterium gilt darüber hinaus die akute Hilfsbedürftigkeit des Kranken. Diese kann sich auf körperliche, aber ebenso auch auf soziale und psychische Probleme erstrecken. Das heißt, starke, bisher unkontrollierbare Schmerzen können gleichermaßen den Ausschlag für die Übernahme geben, wie schwere soziale Probleme mit unbefriedigenden häuslichen Betreuungsmöglichkeiten.
Die Entscheidung zur Aufnahme ist aber letztendlich kein einseitiger Prozess von Seiten des Hospizes. Denn auch der angehende Hospizbewohner und seine Familie müssen ihrerseits die Prinzipien des Hospizes kennen lernen und bereit sein, sich darauf einzulassen. Sie entscheiden sich, auf eingreifende Untersuchungen oder Therapieversuche zu verzichten und befürworten eine Behandlung, die sich auf eine Linderung der Beschwerden konzentriert. Dieser Schritt führt für den Beteiligten sicher noch mal in besonderer und oft schmerzhafter Weise die Endgültigkeit von Diagnose und Prognose vor Augen. Er bildet jedoch die Grundlage für die Begleitung im Hospiz und hilft, falschen Erwartungen vorzubeugen.
Patienten, die sich in einer stationären Pflegeeinrichtung befinden (z.B. Altenheim, Altenwohnhaus usw.) können nicht in ein stationäres Hospiz aufgenommen werden, da in der Pflegeeinrichtung die Pflege und Versorgung auch sterbenskranker Menschen gewährleistet wird. Sie können aber eine ambulante Sterbebegleitung in Anspruch nehmen.